Schulordnung

Wir wollen uns in unserer Schule wohl fühlen und in ruhiger sowie angenehmer Atmosphäre lernen und lehren.

 

Lernen, lachen und Spaß haben, kann man nur dort, wo man freundlich miteinander umgeht. Probleme können wir ruhig und gemeinsam lösen.
Deshalb:

  • Wir begegnen anderen so, wie wir selber behandelt werden wollen.
  • Wir helfen einander.
  • Wir achten das Eigentum anderer und gehen damit vorsichtig um.
  • Wir verhalten uns anderen gegenüber fair.
  • Wir beleidigen und provozieren andere Schüler nicht.
  • Jeder darf seine Meinung in angemessener Form sagen.
  • Um erfolgreich lernen zu können, halten wir die Klassenregeln ein.
  • Wir beschädigen unsere Schule nicht, werfen keinen Müll umher und halten Ordnung in den Klassenzimmern. Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen und die Tafel nass gereinigt. Der Ordnungsdienst der Klasse ist für die Müllentsorgung (entsprechend unserer Mülltrennung) verantwortlich.
  • Wir achten auf den sparsamen Umgang mit Strom und Wasser.
  • Wir verlassen die Toiletten so, wie wir sie vorfinden möchten – nämlich sauber!
  • Für Schäden, die ein Schüler verursacht, sind der Schüler oder dessen Erziehungsberechtigte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und müssen diese auch ersetzen. Dies gilt auch für ausgeliehene Schulbücher.
  • Jeder Schüler ist bis 7:30 Uhr in der Schule.
  • Fahrschüler dürfen sich nach Ankunft der Busse bei schlechtem Wetter im Raum 111 aufhalten. 
  • Im Schulhaus verhalten wir uns ruhig und ordentlich. Fangen, Rennen und das Rutschen auf dem Treppengeländer sowie den Absätzen sind verboten.
  • In den kleinen Pausen (bzw. bei Regenwetter in den großen Pausen) halten wir uns im Klassenraum auf. 
  • In der ersten großen Pause begeben wir uns auf den Pausenhof vor und hinter dem Schulgebäude. Fußballfeld, Spielplatz und Basketballkorb stehen ebenfalls zur Verfügung. 
  • In der zweiten großen Pause (Mittagspause) halten wir uns auf dem hinteren Schulhof auf. 
  • Schüler, die an der Schülerspeisung teilnehmen, gehen zügig und auf den Straßenverkehr achtend zum Hortgebäude. Eine Lehrkraft sichert den Weg über die Straße ab. 
  • Spielgeräte werden zu Beginn der großen Pause ausgegeben. Der Schüler, der Spielsachen ausleiht, ist auch für die Rückgabe am Ende der Pause verantwortlich. 
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Klettern an Zäunen, auf Bäume und Müllbehälter sowie das Werfen mit Steinen u.ä. verboten. 
  • Um unsere Grünanlagen zu schützen, betreten wir diese nicht. 
  • das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht erlaubt. 
  • Eine sachliche Notwendigkeit, ein Handy in der Schule für private Zwecke zu benutzen, gibt es nicht. Die Schüler sind in dringenden Fällen über die Schule telefonisch erreichbar und Eltern können bei Krankheit und in Notfällen vom Sekretariat aus angerufen werden.
  • Eine Nutzung des Handys ist in Absprache mit der Lehrkraft und in bestimmten Unterrichtssituationen hinsichtlich der Stärkung der Medienkompetenz erlaubt.
  • Die Schüler bewahren ihr Handy ausgeschaltet und in der Tasche auf.
  • Für Handys, Musikabspielgeräte sowie tragbare Computerspiele übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben entsprechend der Atmosphäre des Lernens und Lehrens angemessene Kleidung zu tragen. Es ist auf freizügige Kleidung (bauchfreie Shirts, sehr tiefe Ausschnitte, zu kurze Shorts und Röcke) zu verzichten. Das Tragen von Kleidung mit rassistischen, gewalttätigen oder beleidigenden Botschaften ist untersagt.
  • Schüler der 1. und 2. Klassen werden von einem Sozialarbeiter oder einer Lehrkraft nach der 4.Stunde zum Bus begleitet. Schüler der 3.und 4. Klassen werden nach der 5. Stunde bis zur Abfahrt der Busse betreut.
  • Ein Lehrer beaufsichtigt die Fahrschüler in der Zeit von 13:45Uhr bis zur Abfahrt der Busse.
  • Fahrschüler haben keine Erlaubnis, sich nach Unterrichtsschluss allein im Ort zu bewegen.
  • Nach der 6.Stunde halten sich die Schüler auf dem hinteren Schulhof auf.
  • Vor, während und nach dem Unterricht gelten alle o.g. Vereinbarungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens in der Schule, auf dem Schulgelände sowie im und am Bus. 
  • Schüler, die sich nicht an unsere gemeinsam getroffenen Vereinbarungen halten, erhalten eine Information an die Eltern und werden in schwerwiegenden Fällen als Wiedergutmachung einen Arbeitseinsatz auf dem Schulgelände leisten.
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